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Geschäftsbericht für sächsische Management-Holding

4iMEDIA zeichnet für die Erstellung des Geschäftsberichts für die LVV verantwortlich.

Für ihren Geschäftsbericht hat die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH die Leipziger 4iMEDIA Redaktion für Geschäftsberichte mit der Produktion beauftragt. Unter Leitung der erfahrenen Publisherin Annegret Freitag unterstützte der Geschäftsbereich der 4iMEDIA Agentur die LVV dafür bei Inhalt und Gestaltung der Publikation. Ihr Team der Agentur für Geschäftsberichte besteht dabei aus Textern, Grafikern, Illustratoren und Layoutern. Druckvorstufe und Druck wurden dabei an externe Dienstleister erfolgreich ausgelagert.


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    Mit der Weiterentwicklung des Layouts und der inhaltlichen Aufarbeitung des Geschäftsberichts lieferte 4iMEDIA ferner kreative Impulse für den zukünftigen Fortschritt. Das unterstreicht obendrein die enorme Bedeutung des Geschäftsberichtes als ein Instrument der Kommunikation mit der Öffentlichkeit. “Die LVV weiß, dass der Geschäftsbericht auch dazu beiträgt, das Unternehmensimage zu transportieren. Die aktuelle Veröffentlichung liefert wertvolle redaktionelle Inhalte anstatt nackter Zahlen und Fakten – ein Konzept, das auch in Zukunft weitergeführt werden soll”, so Annegret Freitag, Leiterin 4iMEDIA Corporate Publishing.

    Agentur erstellt Geschäftsbericht für sächsische Management-Holding


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      Der Geschäftsbereich der 4iMEDIA Agentur betreute bereits Geschäftsberichte für Unternehmen wie die FIDUCIA AG und die Handwerkskammer Cottbus. Der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH unterstehen die Stadtwerke Leipzig GmbH, die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH und die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH. Als Management-Holding nimmt die LVV überdies Leitungs- und Steuerungsfunktionen war. Alleiniger Gesellschafter ist ferner die Stadt Leipzig. In dem Geschäftsbericht der LVV werden die Gesamtaktivitäten des Unternehmens dargestellt.

      Hintergrund: Ein Jahresbericht sollte eine Zusammenfassung der im Vorjahr erzielten Ergebnisse enthalten. Die Leistungen sollten das Leitbild der Organisation und die Art und Weise widerspiegeln, wie die Jahresziele erreicht wurden. Zudem scheint es tatsächlich viele Möglichkeiten zu geben, einen Bericht zu beenden: eine Zusammenfassung (wie angespochen), eine wahre Schlussfolgerung, ein Nachwort und nichts. Ja, es ist möglich, ein Dokument ohne jegliche Schlussfolgerung (oder “Schlussteil”) zu beenden. In den meisten Fällen ist das jedoch ein bisschen so, als würde man den Hörer auflegen, ohne sich überhaupt zu verabschieden. Ein Schlusssatz kann die Diskussion auf eine andere Art und Weise daher neu formulieren.

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        Kay Schönewerk

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