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Barrierefreie Geschäftsberichte – Pflichtübung oder Zukunftsstandard?

Barrierefreie Geschäftsberichte Agentur

Wir von 4iMEDIA nehmen als erfahrene Agentur für Geschäftsberichte das Fazit mal vorweg: “Wenn man Barrierefreiheit bei einem Geschäftsbericht von Beginn an mitdenkt, büßt man im Bereich Reporting tatsächlich gestalterisch nicht sehr viel ein” In der zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist Barrierefreiheit längst kein “Nice-to-have” mehr – sie ist eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe an Kommunikation, Information und Interaktion.


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    Während barrierefreies Webdesign und mobile Accessibility vielerorts bereits auf der Agenda stehen, fristeten barrierefreie Geschäftsberichte lange ein Schattendasein. Das ändert sich nun rasant – nicht zuletzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 verbindlich wird. Auch wenn PDF-basierte Geschäftsberichte davon (noch) ausgenommen sind, sollte die Relevanz barrierefreier Dokumente in der Unternehmensberichterstattung nicht unterschätzt werden.

    Der vorliegende Kommentar analysiert die rechtlichen, technischen, gestalterischen und strategischen Dimensionen barrierefreier Geschäftsberichte – und kommt zu einem klaren Schluss: Wer als Unternehmen heute zukunftsorientiert kommunizieren will, muss Barrierefreiheit nicht nur mitdenken, sondern aktiv umsetzen. Die Zeit für halbe Lösungen ist vorbei.

     

    1. Regulatorischer Rahmen: Was fordert das BFSG?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um – auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Auch wenn PDF-Dokumente aktuell nicht explizit im Geltungsbereich des Gesetzes genannt sind, ergibt sich eine mittelbare Relevanz: Denn digitale Berichte werden zunehmend über Websites und Plattformen bereitgestellt, die sehr wohl unter das BFSG fallen. Wer die Schnittstellen zur Öffentlichkeit ernst nimmt, muss also früher oder später auch seine PDF-Kommunikation überdenken.

    Darüber hinaus spielen Aspekte der Corporate Social Responsibility (CSR), der Environmental, Social, Governance (ESG)-Berichterstattung sowie der Corporate Digital Responsibility (CDR) eine Rolle. Denn Barrierefreiheit in einem Jahresbericht ist kein reines Technikthema – sie ist Ausdruck von Haltung, Verantwortung und Inklusion.

     

    2. Technische Standards: PDF/UA und WCAG

    Für die Umsetzung barrierefreier PDF-Dokumente gelten zwei zentrale Standards: PDF/UA (Universal Accessibility, ISO 14289) und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Während PDF/UA die technische Struktur und Semantik eines Dokuments normiert (z.B. korrekte Tag-Struktur, Lesereihenfolge, Alternativtexte), definieren die WCAG allgemeinere Prinzipien für wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Inhalte.

    Die Kombination beider Standards gilt als Best Practice. Technisch bedeutet das u.a.:

    • Verwendung korrekter Überschriften-Hierarchien (H1 bis H6)
    • Semantische Auszeichnung von Listen, Tabellen, Zitaten und Bildbeschreibungen
    • Einhaltung von Mindestkontrasten (z.B. 4.5:1 bei normalem Text gemäß WCAG 2.1 AA)
    • Navigation via Tastatur
    • Tagging der Lesereihenfolge und logische Strukturierung

    Tools wie der PDF Accessibility Checker (PAC), Axe DevTools oder CommonLook PDF Validator sind essenziell für die Validierung. Doch Tools allein reichen nicht – entscheidend ist das Verständnis der dahinterliegenden Semantik.

     

    3. Gestalterische Herausforderungen – und Lösungen

    Der vielleicht am weitesten verbreitete Mythos lautet: “Barrierefreiheit und Gestaltung schließen sich aus.” Dieses Narrativ bei der Erstellung von Geschäftsberichten ist nicht nur falsch – es ist gefährlich. Es suggeriert einen Zielkonflikt, wo in Wahrheit ein Koordinationsbedarf besteht. Richtig ist: Barrierefreie Gestaltung erfordert Sensibilität, Expertise und ein interdisziplinäres Mindset. Falsch ist: Dass gute Gestaltung dadurch behindert wird.

    Zentral ist dabei das Prinzip der Design-Responsivität: Layouts müssen so gestaltet sein, dass sie skalierbar, lesbar und intuitiv erfassbar bleiben. Dazu gehören:

    • Verzicht auf rein visuelle Codierungen (z.B. Farbunterscheidungen ohne ergänzenden Text)
    • Ausreichende Schriftgrößen (mind. 12 pt) und Zeilenabstände
    • Verwendung von barrierefreien Schriftarten wie Arial, Tahoma oder Verdana
    • Kontrastoptimierte Farbpaletten
    • Verzicht auf Text in Bildern

    Besonders anspruchsvoll ist die Gestaltung interaktiver Elemente oder visuell dominierter Infografiken. Hier müssen Alternativtexte, beschreibende Legenden und redundante Informationen bereitgestellt werden. Das Ziel lautet: Multimodale Kommunikation – Informationen sollen nicht nur visuell, sondern auch auditiv und semantisch zugänglich sein.

     

    4. Prozessintegration: Accessibility by Design

    Die größte Hürde bei der Erstellung barrierefreier Geschäftsberichte ist oft nicht die Technik – sondern der Prozess. Wer Accessibility erst am Ende eines Layoutprozesses berücksichtigt, wird scheitern. Erfolgreiche Projekte zeigen: Barrierefreiheit muss frühzeitig und systematisch integriert werden.

    Der Ansatz der Accessibility-by-Design fordert eine ganzheitliche Betrachtung – von der Texterstellung über das Layout bis zur finalen Prüfung. Dabei müssen folgende Rollen zusammenspielen:

    • Redaktion: Verständliche Sprache, klare Struktur, logische Kapitelarchitektur
    • Design: Responsives Layout, visuelle Klarheit, korrekte Semantik
    • Technik: Tagging, Metadatenpflege, Alternativtexte
    • Projektmanagement: Zeitplanung, QA-Prozesse, Einbindung externer Prüfer

     

    5. Ökonomische Perspektive: Aufwand vs. Wert

    Natürlich ist barrierefreies Reporting auch für eine spezialisierte Agentur für Jahresberichte wie 4iMEDIA aufwendiger als herkömmliche Dokumentenproduktion. Doch dieser Aufwand ist gut investiert. Barrierefreiheit erhöht die Reichweite, stärkt die Markenreputation und erfüllt zunehmend regulatorische Anforderungen. Studien zeigen: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, genießen ein höheres Vertrauen – bei Kunden, bei Investoren, bei Mitarbeitenden.


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      Zudem reduziert ein barrierefreies Dokument die Abhängigkeit von Assistenzsystemen und erhöht die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen (SEO-Effekt). Auch im Hinblick auf internationale Märkte kann Accessibility zum Wettbewerbsvorteil werden – insbesondere im angelsächsischen Raum, wo Klagen wegen mangelnder Barrierefreiheit bereits gang und gäbe sind.

       

      6. Best Practices: Was Unternehmen jetzt tun sollten

      Unternehmen, die sich jetzt auf den Weg machen, profitieren langfristig. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

      1. Bewusstsein schaffen: Schulungen für Kommunikations- und Designteams
      2. Standards definieren: Technische Leitfäden, Styleguides, Templates
      3. Prozesse umstellen: Accessibility-Checkpoints in jedem Produktionsschritt
      4. Tools einsetzen: Adobe Acrobat Pro, axesPDF, PAC, Screenreader-Tests
      5. Externe Partner einbinden: Zertifizierte Accessibility-Experten

      Der Nachhaltigkeitsbericht von thyssenkrupp nucera zeigt eindrucksvoll, wie das gelingen kann. Entscheidend war hier die frühe Projektplanung, die enge Abstimmung zwischen den Abteilungen und das klare Ziel: ein PDF, das barrierefrei ist – ohne Kompromisse bei Design und Markenidentität.

       

      7. Fazit: Barrierefreiheit ist der neue Standard

      Wer als Reporting-Agentur heute barrierefreie Geschäftsberichte umsetzt, tut dies nicht aus regulatorischem Zwang, sondern aus strategischer Weitsicht. Accessibility ist kein technisches Add-on, sondern ein Grundprinzip moderner Kommunikation. Sie steht für Inklusion, für Nutzerzentrierung und für digitale Exzellenz. Es wird Zeit, dass Unternehmen aufhören, Barrierefreiheit als bürokratisches Projekt zu betrachten. Stattdessen muss sie als kreativer und ethischer Imperativ verstanden werden – ein Imperativ, der Designqualität und Nutzerfreundlichkeit nicht beschränkt, sondern erweitert. Barrierefreiheit ist keine Option. Sie ist Voraussetzung für zeitgemäßes Reporting.

       

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      Kay Schönewerk

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